Kooperationen

Die Zeiten in denen ein Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwalt in Personalunion ausreichend war sind längst vorbei.  Die Komplexität und ständige Veränderung der Rechtssituationen in den verschiedenen Teilbereichen ist von einem Berufsträger allein nicht mehr abwickelbar.

Teilweise haben sich deshalb Be­rufs­kol­le­gen zu Kanzleien mit Rechtswälten und Wirtschaftsprüfern zu­sam­men­ge­schlos­sen und erwecken dabei gerne den Anschein, in allen Fachbereichen gut aufgestellt zu sein. In Wirklichkeit birgt diese Konstellation jedoch eine Gefahr, denn es ist nicht selten der Fall, dass aufgund kanzleiinterner Ver­ein­ba­rung­en ein Steuerberatungsmandat mit spezifischen rechtlichen Fragen an den Kanz­lei­rechts­an­walt verwiesen wer­den muss, obwohl dieser für den fraglichen Themenbereich tatsächlich ungeeignet ist. Desweiteren kann es zu un­er­laub­ten In­te­res­sens­kol­li­sionen zwischen dem Steuerberater und Wirtschaftsprüfer einer Kanzlei kommen, wes­halb der Gesetzgeber bei Mandaten mit Pflichtprüfungen die Abschlusserstellung bei gleichzeitiger Ab­schluss­prü­fung durch eine Kanzlei untersagt hat.

Bei realistischer Betrachtung erfordert die optimale Betreuung eines Mandanten zunehmend die Einbeziehung von verschiedenen externen Spezialisten um eine effektive und qualitativ hochwertige Beratung sicherstellen zu kön­nen. Da wir diese Vielzahl von Spezialisten ver­ständ­li­cher­wei­se nicht alle in unsere Kanzlei integrieren könnten und selbst wenn, diese auch nicht das ganze Jahr mit Spezialproblemen auslasten könnten, was letztlich aber nötig wäre um deren Spezialistenstellung auch auf Dauer zu erhalten, haben wir uns für Kooperationen entschieden. Wir haben die Erfahrung gemacht, den für den jeweiligen Bedarf optimalen Spezialisten zum Wohl unserer Mandanten nur durch ein Netzwerk von Kooperationen mit z.B. anderen Steuerberatern, Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Notaren, Gutachtern, Anlageberatern, Banken etc. bieten zu können.

Nur mit Kooperationen wird es uns trotz den zukünftig weiter wachsenden Anforderungen, gerade auch im zu­sam­men­wach­sen­den Europa möglich, eine optimale umfassende Mandantenbetreuung, samt kompletter Rechts­be­ra­tung und Pflichtprüfung abdecken zu können.